Gefährdung von Laib und Leben – Schnittbrot als Tatmittel für die Körperverletzung
So mancher Strafrichter am Amtsgericht Tiergarten wird mehr über zweckentfremdete Lebensmittel erzählen können als ein Fantasy-Autor. Im Juli 2015 ging man der Frage nach, inwiefern Rotwein als Tatmittel für eine (versuchte) Sachbeschädigung in Betracht kommt. Doch bereits im März 2014 entschied das Amtsgericht Tiergarten über einen ähnlich köstlichen Fall – Körperverletzung, begangen mit Schnittbrot. Der Angeklagte saß mit einem Kumpel vor einem Supermarkt und trank Alkohol. Ein anderer Mann bettelte vor dem Eingang. Als der spätere Geschädigte um Geld gebeten wurde, verneinte er zwar die Geldspende, kaufte dem Bettelnden aber ein Schnittbrot. Der Angeklagte hatte dies beobachtet und begann den...