Räuberische Erpressung im Imbiss – Schraubendreher als gefährliches Werkzeug?
Um sich wegen Erpressung nach § 253 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar zu machen, muss durch eine Nötigung ein Vermögensschaden beim Geschädigten herbeigeführt werden. Qualifikation dazu ist die räuberische Erpressung gem. § 255 StGB. Dafür muss ein qualifiziertes Nötigungsmittel verwendet werden. Dieses liegt vor, wenn die Gewalt gegen eine Person gerichtet wird oder wenn mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben gedroht wird. Wer den Straftatbestand der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB erfüllt, ist gleich einem Räuber zu bestrafen, weshalb auch die Vorschriften zum schweren Raub und zum Raub mit Todesfolge (§§ 250, 251 StGB) anzuwenden sind. Wann beim Raub bzw....