Mangelnde Einsicht = schärfere Strafe?
Die gesellschaftliche Wunschvorstellung, dass verurteilte Straftäter ihre Taten einsehen und diese bereuen, spiegelt keinesfalls den Alltag im Gerichtssaal wider. Trotzdem darf es nicht zum Nachteil eines Angeklagten gewertet werden, wenn er die Tat an sich leugnet und die nötige Einsicht vermissen lässt. Dies betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 29.1.2014 – 1 StR 589/13 und hob damit einen Strafausspruch des Landgerichts Augsburg auf. Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr strafschärfend angelastet, dass sie die Einsicht vermissen lasse, den entscheidenden Tipp für...