Verschlagwortet: Schwarzfahren

Wird Schwarzfahren bald teurer?

Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird bereits mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € sanktioniert. Zudem wird das Schwarzfahren als Beförderungserschleichung nach § 265a StGB gern auch mal strafrechtlich verfolgt. Zumindest auf der Einnahmenseite geht da doch sicher noch mehr .. dachte und kann sich das Bundesverkehrsministerium nun durchaus auch vorstellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung auf zukünftig 60,00 €. Begründet wird dies zum einen mit der Unfairness, die in diesem Bereich stattfinde, zum anderen wird immer wieder auf die wirtschaftlichen Verluste der Verkehrsanbieter hingewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach dem tatsächlichen Schaden pro Schwarzfahrt. Selbst wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt als...

Freie Fahrt beim Schwarzfahren?

Wahrscheinlich sind die meisten regelmäßigen Nutzer von Bus und Bahn schon einmal schwarzgefahren. Wenn man erwischt wird, droht zunächst die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Wem dieses Risiko zu hoch ist, kann nach einem Bericht der Berliner Zeitung wenigstens in Stockholm eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Vorsicht ist aber in Deutschland geboten, da das Schwarzfahren auch eine Leistungserschleichung und damit eine Straftat darstellt. Wahrscheinlich würde ein deutscher Strafrichter beim Vorliegen einer derartigen Versicherung auf ein vorsätzliches Schwarzfahren schließen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de

Alle müssen lernen – Ausbildung in der JVA Moabit in Berlin

Nach der Überschrift könnte man meinen, die Sozialprävention im Knast soll verbessert und den Inhaftierten durch Ausbildung eine bessere Zukunft ermöglicht werden. So ist es aber nicht. Vielmehr werden nach einem Bericht der Berliner Zeitung neue Justizmitarbeiter für Berliner Gefängnisse gesucht. In der JVA Moabit sind fast 1000 Menschen inhaftiert, wobei sich fast die Hälfte nach dem Bericht in Untersuchungshaft befindet und ein Großteil des Restes kurze Freiheitsstrafe z.B. wegen Schwarzfahrens oder Fahren ohne Fahrerlaubnis verbüßt. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg

Schwarzfahren – eine lohnende Angelegenheit?

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung plant der öffentliche Nahverkehr die Strafen für das Schwarzfahren anzuheben. Derzeit kostet einmal Schwarzfahren in Berlin 40,00 €. Nach Auffassung des Nahverkehrsverbundes wirkt dieser Betrag nicht abschreckend. Hierbei wird aber ausgeblendet, dass das Schwarzfahren auch eine Straftat und zwar die Leistungserschleichung gem. § 265 a StGB darstellt. Nach § 265 a StGB macht sich strafbar, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer durch diese Strafe nicht abgeschreckt wird, wird sich auch nicht von einer Erhöhung des bereits...

Geldfälschung oder Schwarzfahren – Wem kann man noch trauen?

Als ich heute mal mit dem Bus der BVG (für die Nichtberliner: Berliner Verkehrsbetriebe) unterwegs war, wollte ich mir mit einem fünf Euroschein eine Fahrkarte kaufen. Statt diesen Schein gleich zu sichern, griff der Busfahrer zu seinem Geldscheinüberprüfungsstift und wischte diesen über meine fünf Euronote. Erst als ihm das Ergebnis seiner Untersuchung gefallen hatte, zog er den Geldsein ein und übergab mir meinen Fahrausweis. Als ob ich fünf Euroscheine fälschen würde! Dann ja lieber Schwarzfahren. Ich fühlte mich danach ein wenig gekränkt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin