Verschlagwortet: schwere Brandstiftung

Schwere Brandstiftung an einem als Flüchtlingsunterkunft genutzten Gebäude

In den vergangenen Jahren hört bzw. liest man in den Nachrichten nicht selten von Bränden, die in Flüchtlingsunterkünften gestiftet worden sind. Abhängig von dem konkreten Fall kommt für die Auslöser des Brandes in diesen Fällen eine Strafbarkeit wegen einer der Brandschutzdelikte der §§ 306 ff. StGB in Betracht, also beispielsweise wegen (schwerer) Brandstiftung, besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge oder fahrlässiger Brandstiftung.  So auch in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2019 – 3 StR 408/19 – zugrundeliegenden Fall.  Der Fall hatte den folgenden Sachverhalt: Der aus dem Sudan geflüchtete Angeklagte war 2015 nach Deutschland gekommen und...

Brennende Haftzelle – Insasse zündet eigene Zelle an

Wer fremde Gebäude oder andere im § 306 StGB genannte Objekte in Brand setzt, macht sich der Brandstiftung strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Ein schwerer Fall der Brandstiftung nach § 306a StGB liegt außerdem unter anderem vor, wenn eine Räumlichkeit in Brand gesetzt wird, die der Wohnung von Menschen dient. Ob auch eine Gefängniszelle als Wohnraum im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 anzusehen ist, hat das Landgericht Ravensburg (5 Ns 53 Js 2250/21) in seinem Urteil vom 13. Juni 2022 entschieden. Der Angeklagte im vorliegenden Fall wurde auf Grund...