Verschlagwortet: schwerer Diebstahl
Nach fast drei Jahren Ungewissheit steht nun fest: Wer eine Wohnung durch eine Terrassentür betritt, begeht auch dann keinen Wohnungseinbruchdiebstahl, wenn die Tür auf manipulative Art und Weise geöffnet wurde. Dieser brandaktuellen und besonders relevanten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. März 2016 – 3 StR 404/15 lag der folgende Fall zugrunde: Der Angeklagte hatte im Jahr 2013 aus einem Wohnhaus Alkohol entwendet. Um in das Wohnhaus zu gelangen, griff er durch ein auf Kipp stehendes Fenster und löste die am oberen Fensterrahmen angebrachte Verriegelungsschiene. Dadurch war es ihm möglich, das Fenster weiter nach hinten zu kippen und den Griff...
Die Zahl der Ladendiebstähle in Berlin hat wieder zugenommen. Das Hauptstadtportal berichtet, dass laut polizeilicher Kriminalstatistik bereits seit letztem Jahr ein Anstieg der Fallzahlen im Bereich des Diebstahls zu beobachten sei. Viele Einzelhändler berichten von organisierten Banden, die vermehrt geplante Diebstahlsaktionen durchführen und dabei pro Aktion durchschnittlich Waren im Wert von 1.500 € bis 2.000 € entwenden würden. Dabei ist zu bedenken: Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Man spricht dann von einem...
Die juristische Fachsprache zu verstehen, ist für den Laien mitunter nicht ganz einfach. Dabei ist die präzise Verwendung der deutschen Sprache für die Lösung der meisten Rechtsprobleme entscheidend. Vor allem im Strafrecht spielt der Wortlaut regelmäßig auch die größte Rolle bei der Auslegung von Gesetzen. Dass bereits kleine Abweichungen in der Wortwahl große Unterschiede machen können, zeigt ein Fall, der sich bei der Polizei in Aachen zugetragen hat. Dort erstattete ein älterer Herr Anzeige, weil ihm sein Fahrrad gestohlen wurde – zunächst also ein einfacher Diebstahl gem. § 242 StGB. Der Polizist wollte dann noch einige Details von dem Anzeigenerstatter...
In Berlin wurde ein hochwertiger neuer Mercedes gestohlen. Dies ist zunächst nicht ungewöhnlich. Diesen konnte dann aber die Berliner Polizei ausfindig machen und setzte einige Beamten ein, die den Wagen bewachen sollten. Irgendwann nährte sich mein polizeibekannter Mandant und schlich laut Aussagen der Polizei um den Wagen herum. Plötzlich drehte er ab und begab sich zu einem benachbarten Bahnhof. Die Polizei wollte nicht abwarten und dachte sich, meinem Mandanten aufgrund einer „Routinekontrolle“ in Bahnhofsnähe rein zufällig zu kontrollieren. Bei der Überprüfung stellte man bei meinen Mandanten einen Mercedesschlüssel der neusten Generation fest. Die Polizei ging nun davon aus, dass dieser...