Diebstahl mit Waffen durch das Mitsichführen eines Seitenschneiders?
Man stelle sich einmal folgende Situation vor: Beim Einkaufen steckt man geistesabwesend und versehentlich einen Artikel ein, wobei einen das Personal erwischt. Bei der anschließenden Durchsuchung stellt sich heraus, dass man noch einen Seitenschneider mit sich trägt. Und nun der Schock – der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen. Bei dem Seitenschneider soll es sich um ein „gefährliches Werkzeug“ gehandelt haben. Ob der Vorwurf zutreffend ist, kommt auf die konkrete Beschaffenheit des Seitenschneiders an. Die Rechtsprechung hat sich Ende letzten Jahres abermals damit beschäftigt, welche Voraussetzungen zur Annahme des Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen des schweren Raubes vorliegen müssen. In...