Verschlagwortet: sexuelle Nötigung
Ein Gastbeitrag von Cynthia Lange, Universität Potsdam: Kündigt der Täter im Rahmen eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens den Beamten an, sie und alle am Verfahren beteiligten Personen umzubringen, um auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen und die Beamten zumindest zeitweise von weiteren Ermittlungen abzuhalten, ist er wegen versuchter Nötigung nach §§ 240, 22, 23 StGB strafbar. Die mitverwirklichte Bedrohung nach § 241 StGB tritt hinter dem Versuch der Nötigung zurück. In seiner Entscheidung vom 8. April 2014 (BGH 1 StR 126/14) befasste sich der BGH mit dem Konkurrenzverhältnis von versuchter Nötigung und Bedrohung auf Tatbestands- sowie Rechtsfolgenseite. In dem der Entscheidung...
Laut einem Artikel der Welt wurde in Mazedonien ein Gesetz verabschiedet, nachdem Menschen, die wiederholt wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern bestraft worden sind (boulevarddeutsch: Kinderschänder), künftig zusätzlich mit einer chemischen Kastration bestraft werden können. Auch wurde der Strafrahmen erhöht, sodass nun eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeurteilt werden darf. Besonders problematisch ist eine Neuregelung, wonach sich Betroffene Ersttäter „freiwillig“ für eine Kastration entscheiden können, um so einen Teilstraferlass zu erhalten. Wie lange wird es dauern, bis die Nichtbereitschaft zu einer entsprechenden Maßnahme vom Gericht in die „reguläre“ Strafhöhe eingepreist wird? Selbstverständlich hat auch die Zivilgesellschaft in Mazedonien ein Wörtchen mitzureden: Die...
Gustav Geiz konnte es nicht besser wissen, denn zum Zeitpunkt der Tat – wir schreiben den 16. Juni 1997 – war an die 1. Staffel von How I met your Mother noch nicht zu denken. Deren 18. Folge lautet im Orignial: Nothing Good Happens After 2 A.M. – Nichts Gutes passiert nach 2 Uhr Morgens. Wenn es zwei Uhr morgens ist, kann man nur einen Rat geben: Geh nach Hause. Gustav Geiz ging nicht nach Hause, sondern erreichte gegen 02:30 Uhr den „Kontakthof“ eines Bordells in Hamm und sprach die dort als Prostituierte tätige Karla Käuflich, sein späteres Opfer an....
Ein Gastbeitrag von Frau Vanessa Gölzer, Studentin aus Berlin Wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit Eindringen in den Körper verbunden sind, so macht er sich der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 2 StGB strafbar. Da die Vergewaltigung einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung darstellt, erhöht sich der Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr auf eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. So steht es zumindest im Gesetz. Die Rechtsprechung hält allerdings eine Praxis aufrecht,...