Beihilfe zur Fahrerflucht ist auch dann noch möglich, wenn die unmittelbare Örtlichkeit des Unfalls bereits verlassen wurde
Eine interessante Entscheidung zur Unfallflucht hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kürzlich veröffentlicht. Das Urteil vom 10. Juli 2017 (2 Rv 10 Ss 581/16) ist nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch rechtlich interessant. Denn neben dem Umstand, dass es sich bei den beiden Angeklagten um Polizeibeamten handelt, musste sich das OLG mit dem Thema der Beihilfe zur Unfallflucht und dem Zeitpunkt der Beendigung der Unfallflucht befassen. Aber was war genau passiert? Die beiden angeklagten Polizeibeamten hatten mit einem Kollegen ein Fest besucht. Auf dem Weg nach Hause verursachte der Kollege der beiden Angeklagten in seinem alkoholisierten Zustand dann einen tragischen...