Der Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte rechtfertigt keine Speicherung des DNA-Profils
Die DNA-Analyse-Datei ist eine Datenbank, in der DNA-Profile gespeichert werden. Sie soll dazu beitragen, Straftaten aufklären und Wiederholungstäter überführen zu können. In die Datei können DNA-Profile auf zwei unterschiedlichen Wegen gelangen: entweder sie werden an einem Tatort gefunden oder dem Beschuldigten in einem Strafverfahren mittels Speichel- oder Blutprobe entnommen und gespeichert. Wenn sich die eigene DNA erstmal in der DNA-Analyse-Datei befindet, gelingt es nur in Ausnahmefällen, ihre Löschung vor den gesetzlichen Fristen zu erreichen. Denn Polizei und Landeskriminalämter haben ein großes Interesse an einer möglichst umfangreichen und langen Speicherung von DNA-Profilen. Dennoch müssen DNA-Daten gelöscht, wenn diese rechtswidrig erlangt worden...