Verschlagwortet: Stalking
Eine Straftat anfangen zu begehen und anschließend nicht bestraft werden, weil man sich umentscheidet? Das ist der Fall bei einem Rücktritt gem. § 24 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach wird wegen Versuches nicht bestraft, „wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert“ (§ 24 Abs. 1 S. 1 StGB). Mit dem Prüfungspunkt der Freiwilligkeit setzte sich der Bundesgerichtshof (4 StR 442/22) in seinem Beschluss vom 14. Februar 2023 auseinander. Dem vorliegenden Sachverhalt nach stalkte der Angeklagte die Geschädigte mehrere Jahre, nachdem diese im Jahr 2018 mit ihm Schluss gemacht hatte. Unter anderem brachte er einen GPS-Peilsender an ihrem...
Der Tatbestand der Nachstellung ist in der Allgemeinbevölkerung eher unter dem Begriff „Stalking“ bekannt und sanktioniert unter anderem das beharrliche Aufsuchen der räumlichen Nähe. Im Rahmen unserer wöchentlichen Definitionswiederholungen hatten wir bereits den Begriff der Beharrlichkeit erklärt. Diese Woche wollen wir die Frage beantworten, ab wann ein strafrechtlich relevantes Aufsuchen räumlicher Nähe vorliegt. Zur Erinnerung – § 238 StGB lautet: Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, (…) und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Definition: Räumliche Nähe sucht auf, wer aktiv eine physische...
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass rein emotionale Reaktionen auf Aufregungen, wie etwa starke Gemütsbewegungen oder andere Erregungszustände keine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung im Rahmen der Körperverletzung gemäß § 223 StGB darstellen. Erforderlich sei vielmehr, dass infolge psychischer Belastungen ein psychosomatisch krankhafter Zustand entsteht. Von besonderer Relevanz in Bezug auf diese Problematik sind Fälle von Nachstellung, sogenanntem Stalking.
§ 238 StGB ist mit ihren sechs Jahren eine ziemlich neue Norm, die 2007 eingeführt wurde, um nach Auffassung des Gesetzgebers bestehende Strafbarkeitslücken im Bereich der unbefugten Nachstellung (Stalking) zu schließen. Eine wichtige Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Nachstellung beharrlich vorgenommen wird. Was dies genau meint, wollen wir uns heute in der wöchentlichen Wiederholung einmal anschauen. § 238 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, in dem er beharrlich 1.seine räumliche Nähe aufsucht, 2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3.unter missbräuchlicher Verwendung von...