Den eigenen Anwalt beleidigt? BVerfG hebt Urteil aufgrund „vollständigen Abwägungsausfalls“ der Strafgerichte auf
Beleidigungen können schnell ausgesprochen sein – sei es aus Wut, Frustration oder im Eifer des Gefechts. In einem solchen Fall droht dem Äußernden ein Strafverfahren und eine Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB). Es kann dann zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe kommen. Bei einer Beleidigung im Sinne des § 185 StGB handelt es sich um einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung. Allerdings erfüllt nicht jede Äußerung mit ehrverletzendem Charakter den Straftatbestand der Beleidigung. Es muss vielmehr grundsätzlich eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Äußernden aus Art....