Totschlag oder Mord?
Das Strafrecht kennt drei Vorsatzformen: dolus directus 1. Grades (Absicht), dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) und dolus eventualis (bedingter Vorsatz). Die Abgrenzung zwischen diesen Vorsatzformen kann in bestimmten Fällen besonders relevant werden. So auch bei der Feststellung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe. Mit der Wichtigkeit dieser Abgrenzung musste sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 320/21) in seinem Beschluss vom 8. März 2022 beschäftigen. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt drückte der Angeklagte oftmals die Wut über sein Stiefkind aus, welches seine Lebensgefährtin mit in die Beziehung brachte. Er schlug den Säugling bereits in der Vergangenheit mehrmals. Als...