Urlaub des Verteidigers ignoriert – führt eine absprachewidrige Fristsetzung zur Befangenheit der Richterin?
Die Unparteilichkeit von Richtern ist ein fundamentaler Bestandteil unseres Rechtssystems. Um das Vertrauen in die Justiz zu wahren, sieht die deutsche Strafprozessordnung in § 24 StPO die Möglichkeit vor, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Nach § 24 Abs. 2 StPO kann dies erfolgen, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Hat ein Richter an einem Urteil mitgewirkt, obwohl berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestanden, stellt dies einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 338 Nr. 3 StPO) und führt in der Regel zur Aufhebung des Urteils. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom...