Ersatzfreiheitsstrafe halbiert
Im Erwachsenenstrafrecht sieht das Strafgesetzbuch als Strafen die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe vor. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen dargestellt, wobei ein Tagessatz dem entspricht, was der Beschuldigte an Geld an einem Tag zur Verfügung hat. Wenn man diese Geldstrafe nicht bezahlt oder durch gemeinnützige Arbeit tilgt, wird die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Bisher entsprach ein Tagessatz ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wegen Diebstahls zu 30 Tagessätzen musste man 30 Tagessätze ins Gefängnis. Nach Mitteilung von Welt soll man zukünftig für 30 Tagessätze nur noch 15 Tage ins Gefängnis, die Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin