Verschlagwortet: Strafprozess
Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, hat nach § 137 StPO das Recht, sich in jeder Lage des Strafverfahrens der Hilfe von bis zu drei Rechtsanwälten als Verteidiger zu bedienen. Der oder die sog. „Wahlverteidiger“ kann bzw. können von dem Beschuldigten frei ausgewählt und beauftragt werden, wobei die Vergütung durch den Beschuldigten erfolgt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers nicht der Entscheidung des Beschuldigten überlassen wird, sondern zwingend notwendig ist. Man spricht dann von einer sog. „notwendigen Verteidigung“, die in § 140 StGB geregelt ist. Hintergrund der Regelung ist, dass im Strafprozess ein faires Verfahren...
Wem die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, weil er beispielsweise eine Vorladung als Beschuldigter oder sogar bereits eine Anklageschrift erhalten hat, hat in Deutschland gemäß § 137 StPO das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es sodann, seinen Mandanten bestmöglich zu beraten und ihn im Rahmen des Strafverfahrens effektiv zu verteidigen, wobei er hinsichtlich der Wahl der Verteidigungsstrategie grundsätzlich frei ist. Aus seiner Funktion als sog. „Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO) folgt jedoch auch, dass sich ein Strafverteidiger nur der prozessual erlaubten Mittel bedienen darf....
Dieses Recht der Strafprozessordnung kennen wir alle. Denn wer hat im Fernsehen nicht schon einmal gesehen, wie eine Verhandlung vor Gericht abläuft. Auch wenn man sich nicht an den Ablauf im einzelnen erinnern kann, so weiß man, dass der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung immer das letzte Wort hat. Verankert ist dieses Recht in § 258 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), der besagt, dass dem Angeklagten das letzte Wort gebührt. Und zwar ausnahmslos, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Anfang diesen Jahres in seinem Beschluss vom 02.02.2015 – 1 Ss 6/15 klargestellt hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Hauptverhandlung, die sich...
Mit fast 500 Paragraphen stellt die Strafprozessordnung (StPO) ein umfangreiches Regelwerk dar, das einen fairen Strafprozess ermöglichen soll. Doch manchmal zeigt sich in der Praxis, dass nicht alle gesetzlichen Regelungen vollständig geglückt sind. Hin und wieder existiert noch Raum für Verbesserungen. Am 13. Oktober 2015 hat eine Expertenkommission dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ihren Bericht „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens“ übergeben. Damit hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas nach kurzer Zeit schon das zweite große strafrechtspolitische Projekt vorgenommen. Erst im Juni 2015 hatte eine Expertenkommission dem Minister ihren Bericht zur Reform der...