Verschlagwortet: Strafvollzug
Nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg scheint es in den Gefängnissen an Personal zu fehlen. Dass darunter die Haftbedingungen der Inhaftierten nicht leiden dürfen, sollte selbstverständlich sein. Umso mehr verwundert, dass sich das Landgericht Hamburg mit seiner Entscheidung am 20. Februar 2018 – 633 Vollz 26/18 erst dafür einsetzen musste, dass die Gewährung von Vollzugslockerungen von der Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht mit der Begründung des mangelnden Personals abgelehnt werden darf.
Wer erinnert sich nicht an das Mobilfunkverhinderungsgesetz aus dem Jahr 2009, mit dem Berlin seinen Justizvollzugsanstalten erlaubt hat, technische Geräte und Systeme zu betreiben, die unerlaubte Mobilfunkkommunikation auf dem Anstaltsgelände verhindern (sog. Mobilfunkblocker). Die Blocker kamen bekanntlich nicht, das Gesetz blieb. In einem kurzen wie lesenswerten Interview mit der Süddeutschen verteidigt der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow nun seinen Plan, in den U-Haft-Anstalten Störsender zu installieren. Die Argumente der Befürworter von Störsendern sind bekannt: Da man über das Telio-System legal telefonieren darf, dürften illegale Handys zumeist für illegale Telefonate und nicht für den Schnack mit der Mama genutzt werden. Insbesondere kann man...
Freunde von uns haben in ihrer Wohnung eine kleine Abstellkammer von gut 5 qm Größe mit einem kleinen Fenster. Wir nennen diesen Raum zärtlich „Erasmus-Kammer“, weil wir annehmen, dass man ihn angesichts des angespannten Berliner Wohnungsmarktes für einen nicht allzu schmalen Taler an Erasmus-Studenten vermieten könnte. Unsere Freunde machen das natürlich nicht, weil sie der Meinung sind, dass man auf gut 5 Quadratmetern nicht menschenwürdig leben kann. Die Berliner Justizverwaltung sah das bekanntlich bis vor kurzem anders. Es bedurfte daher einer Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs um festzustellen, dass die mehrmonatige Unterbringung in einer Einzelzelle von 5,25 qm ohne abgetrennte Toilette...
Nach einer Meldung des Tagesspiegels ist in einem Berliner Pflegeheim der ehemalige Sicherungsverwahrte Klaus A. gestorben. Klaus A. saß wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes knapp 30 Jahre im Gefängnis, zuletzt waren es 18 Jahre in der JVA Tegel. Nachdem bekannt wurde, dass Klaus A. – bei 1,86 m – zuletzt nur noch 51 Kilogramm wog, hatten sich mehrere Politiker der Grünen für ihn eingesetzt. Dennoch hat er 10 Jahre Sicherungsverwahrung bis zum letzten Tag absitzen müssen, weil er aufgrund von Gutachten weiterhin als gefährlich galt.
Nichtrauchende Strafgefangene haben einen Anspruch in Gemeinschaftszellen mit Nichtrauchern untergebracht zu werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 03.07.2014 1 Vollz (Ws) 135/14 entschieden, dass Strafgefangene, die nicht rauchen, einen Anspruch darauf haben, in einer Gemeinschaftszelle mit anderen Nichtrauchern untergebracht zu werden. Etwas anderes gilt nur, wenn vorher eine ausdrückliche Erklärung des Nichtrauchers eingeholt wird. Für eine ordnungsgemäße Belegung der Zellen unter dem Gesichtspunkt des Raucherschutzes ist die Justizvollzugsanstalt nach Ausführung des OLG Hamm von Amts wegen verpflichtet. Einen gesonderten Antrag bedürfe es nicht. Damit gab das OLG Hamm einem Betroffenen Recht, der in der Justizvollzugsanstalt in...
Der tägliche Wechsel von Unterwäsche ist eine ungeschriebene, aber gesellschaftlich wohl anerkannte Verhaltensnorm. Nicht umsonst haben unsere Eltern schon in unserer Kindheit darauf gepocht, dass bitte jeden Tag eine frische Unterhose angezogen wird. Denn die verheerenden Folgen des Nichtwechselns der Unterwäsche können sich in mangelnder Körperhygiene und in einem erschwerten sozialen Kontakt mit Mitmenschen äußern. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, das kürzlich eine gute und richtige Entscheidung für die Verbesserung der Lebensverhältnisse für Strafgefangene getroffen hat. Das OLG Hamm hatte sich in seinem Beschluss vom 14.08.2014 – 1 Vollz (Ws) 365/14 mit der Beschwerde eines Strafgefangenen aus...
Unser Mandant ist in einer Berliner Strafvollzugsanstalt (JVA) schuldlos in eine körperliche Auseinandersetzung geraten. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung hatte er sich zur Wehr gesetzt. Die JVA hatte daraufhin unseren Mandanten von der Arbeit abgelöst und ihn zur Zahlung eines Haftkostenzbeitrags herangezogen. Die JVA ging davon aus, dass sich unser Mandant nicht auf Notwehr berufen könne, da es ihm möglich gewesen wäre, Hilfe zu holen. Das LG Berlin 595 StVK 280/12 stellt fest, dass sich auch ein Inhaftierter auf Notwehr berufen kann. Eine Einschränkung des Notwehrrechts aus sozialethischen Gründen gibt es nicht. Die Entscheidung ist zu begrüßen, da es nicht einzusehen...