Verschlagwortet: Strafzumessung
Diese Entscheidungen zeigen, dass die Darstellung der Strafzumessungserwägungen sehr sorgfältig zu erfolgen hat. Bereits im Referendariat kann dies eine Rolle spielen, etwa in einem (prozessualen) Gutachten oder einer strafrechtlichen Revisionsklausur.
Man hört ja immer wieder, dass die Gerichte angeblich zu lasch bestrafen würden. In Münster jedenfalls scheint das anders zu sein. Denn hier wurde der Angeklagte wegen Diebstahls von einem Paket Tabak im Wert von 18,50 € zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Über diese Strafhöhe staunt man in Berlin nicht schlecht. Aber auch dem Angeklagten schien diese Strafe deutlich zu hoch gewesen sein, sodass er gegen die amtsgerichtliche Verurteilung zunächst Berufung einlegte. Das Landgericht Münster hatte allerdings auch keine Bedenken gegen die Höhe der Strafe. Dem Angeklagten blieb somit nur der Weg zum Oberlandesgericht (OLG) Hamm, welches das...
Im Normalfall wirkt sich ein Geständnis des Angeklagten zu seinen Gunsten aus. Denn wenn keine Zweifel an der Wahrheit des Geständnisses bestehen, muss die Beweisaufnahme weniger umfangreich geführt werden. Ein weiterer Grund für die Strafmilderung ist, dass dem Geschädigten gegebenenfalls eine Aussage in der Hauptverhandlung erspart werden kann. Vor allem in Fällen, in denen sexueller Missbrauch im Raum steht, ist der Verzicht auf eine Gegenüberstellung im Strafprozess für alle Beteiligten eine Erleichterung. Ein Geständnis bedeutet für den Angeklagten jedoch nicht automatisch, dass er mit einer Strafmilderung rechnen kann. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Oktober 2016...
Die Strafzumessung ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Gerichts. Detaillierte Regelungen gibt es kaum. Das veranlasst Gerichte immer wieder dazu, sich bei der Strafzumessung von Motiven leiten zu lassen, die nicht oder nicht in der Gewichtung berücksichtigt werden dürfen. Erst kürzlich hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer fehlerhaften Strafzumessung zu befassen, in der mittäterschaftliches Handeln strafschärfend bewertet wurde. In dem zu verhandelnden Fall hatte der Angeklagte eingeräumt, Kokain aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt zu haben. In der Hauptverhandlung behauptete er dabei erstmals, das Kokain zusammen mit einem Mitangeklagten erworben und über die Grenze gebracht zu haben, um es...
Ein Kommentar zur Reform von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB und ihrer Bedeutung für die Strafzumessung bei Hassverbrechen von Matthias Kelsch, Student in Regensburg [Fortsetzung von Teil 1 des Beitrages] Daran bestehen Zweifel. Nicht nur, weil z. B. rassistische Tatmotive in der Rechtsprechungspraxis schon jetzt als Strafschärfungsgrund herangezogen werden. Sondern auch, weil bei der Berücksichtigung von Tätermotiven zur Begründung einer schärferen Strafe Vorsicht geboten ist. Der geltende Wortlaut von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB suggeriert zwar einen anderen Schluss, doch verbietet es sich in einen Rechtsstaat Tätermotive als solche strafschärfend zu berücksichtigen. Was damit gemeint ist,...
Ein Kommentar zur Reform von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB und ihrer Bedeutung für die Strafzumessung bei Hassverbrechen von Matthias Kelsch, Student in Regensburg Am 19.03.2015 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages“ mehrheitlich angenommen. Der Titel dieses Entwurfs gibt keinen Hinweis darauf, dass sein Inhalt mit den Reformvorschlägen des NSU-Untersuchungsausschusses teilweise in keinem Zusammenhang steht. Er sieht eine Erweiterung der Aufzählung strafzumessungsrelevanter Gesichtspunkte in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB vor. Hinter die Wörter „Ziele des Täters“ soll der Passus „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“...
Die gesellschaftliche Wunschvorstellung, dass verurteilte Straftäter ihre Taten einsehen und diese bereuen, spiegelt keinesfalls den Alltag im Gerichtssaal wider. Trotzdem darf es nicht zum Nachteil eines Angeklagten gewertet werden, wenn er die Tat an sich leugnet und die nötige Einsicht vermissen lässt. Dies betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 29.1.2014 – 1 StR 589/13 und hob damit einen Strafausspruch des Landgerichts Augsburg auf. Das Landgericht hatte die Angeklagte wegen schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr strafschärfend angelastet, dass sie die Einsicht vermissen lasse, den entscheidenden Tipp für...