Keine Strafbarkeit eines Substitutionsarztes wegen fahrlässiger Tötung, wenn sein Patient aufgrund einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung an einer Überdosis stirbt
Substitutionsärzte haben es wahrlich nicht leicht bei der Behandlung von drogenabhängigen Personen. Sie verschreiben diesen eine begrenzte Menge von Betäubungsmitteln und überwachen somit, soweit dies möglich ist, die Sucht des Patienten. Das Missbrauchsrisiko ist natürlich hoch. Es kommt nicht selten vor, dass Patienten aufgrund ihrer Abhängigkeit entgegen der Empfehlungen des Arztes eine zu hohe Menge der Betäubungsmittel konsumieren. Kommt es dann aufgrund einer solchen Überdosis zu dem Tod eines Patienten, so macht sich der behandelnde Arzt grundsätzlich nicht wegen fahrlässiger Tötung strafbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Urteil des BGH vom 28.01.2014 – 1 StR 494/13 –)...