Doppelte Last: Wenn Geld- und Freiheitsstrafe zusammentreffen
Wird man in Deutschland wegen der Begehung einer Straftat verurteilt, kommen als Hauptstrafen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe in Betracht. Diese werden zwar grundsätzlich alternativ und nicht nebeneinander verhängt, allerdings hält das Strafgesetzbuch (StGB) mit dem § 41 StGB eine Ausnahmevorschrift bereit, nach der auch die kumulative Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe möglich ist. Obgleich sich eine Auseinandersetzung mit dieser Vorschrift nur vereinzelt in den veröffentlichen Gerichtsentscheidungen finden lässt, ist das Thema in der Strafrechtspraxis jedenfalls nicht von völlig untergeordneter Relevanz. In diesem Beitrag wollen wir uns den § 41 StGB daher einmal etwas genauer anschauen. Der § 41 StGB...