Der Tatsachenbegriff beim Betrug
Der Betrugstatbestand ist wohl einer der umfangreichsten Tatbestände, die die juristische Ausbildung zu bieten hat. Einigen Studenten dürfte bei dem Gedanken an die Norm sofort das Schlagwort „Tüt“ einfallen, das gerne als Gedächtnisstütze gebraucht wird, um den Studenten die Voraussetzungen des § 263 StGB anschaulicher zu machen. Hinter dieser Abkürzung versteckt sich die erste Tatbestandsvoraussetzung, das Täuschen über Tatsachen. Was genau unter dem Begriff der Tatsachen zu verstehen ist, wollen wir uns heute einmal zur Wiederholung ansehen. Der Tatbestand des Betruges in § 263 Abs. 1 StGB lautet: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu...