Zur Handlungsvariante des teilweisen Zerstörens durch Brandlegung (§ 306 Abs. 1 Alt. 2 StGB)
Die Brandstiftungsdelikte (§§ 306 ff. StGB) begegnen einem sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich jüngst in seinem Beschluss vom 07. Mai 2024 (4 StR 85/24) mit der Handlungsvariante des teilweisen Zerstörens durch Brandlegung und den Anforderungen im Hinblick auf die subjektive Tatseite beschäftigen. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte setzte einen aus Holzplatten bestehenden und mit Verpackungsmaterialien – Papier und Pappkartons – gefüllten Kasten, der unmittelbar neben den Schaufenstern eines Lebensmittelgeschäfts aufgestellt war und in dessen Nähe er eine Co2-Patrone deponiert hatte, in Brand, indem er mit einem Feuerzeug die...