Verschlagwortet: Totschlag
Das Strafrecht kennt drei Vorsatzformen: dolus directus 1. Grades (Absicht), dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) und dolus eventualis (bedingter Vorsatz). Die Abgrenzung zwischen diesen Vorsatzformen kann in bestimmten Fällen besonders relevant werden. So auch bei der Feststellung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe. Mit der Wichtigkeit dieser Abgrenzung musste sich auch der Bundesgerichtshof (6 StR 320/21) in seinem Beschluss vom 8. März 2022 beschäftigen. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt drückte der Angeklagte oftmals die Wut über sein Stiefkind aus, welches seine Lebensgefährtin mit in die Beziehung brachte. Er schlug den Säugling bereits in der Vergangenheit mehrmals. Als...
Die Feststellung, ob es sich um einen Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder einen Mord gemäß § 211 StGB handelt, ist essenziell. Während die Strafe bei einem Totschlag im § 212 StGB als nicht unter 5 Jahren normiert ist, ist für einen Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen. Für die Annahme eines Mordes muss eines der Mordmerkmale vorliegen. Eines davon ist die Heimtücke, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 397/21) in seinem Beschluss vom 18. November 2021 beschäftigen musste. Das Mordmerkmal der Heimtücke liegt dann vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu Tatbegehung...
Damit aus einem Totschlag ein Mord im Sinne des § 211 StGB wird, muss ein Mordmerkmal vorliegen. Diese kann man in drei Gruppen unterteilen: Mordmerkmale mit einem verwerflichen Motiv, die mit einer verwerflichen Tatausführung und zuletzt welche, die einen verwerflichen Zweck verfolgen. Eines dieser Mordmerkmale sind die sonstigen niedrigen Beweggründe, die zur ersten Gruppe gehören. Unter diesen versteht man Motive, die nach rechtlich-moralischer Wertung auf tiefster Stufe stehen und als besonders verachtenswert anzusehen sind. Beispiele könnten die Eifersucht oder menschenverachtende Ansichten sein. In seinem Beschluss vom 20. Mai 2021 musste sich der Bundesgerichtshof (6 StR 142/20) damit auseinandersetzen, ob auch...
Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird gem. § 212 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Hierbei ist im Rahmen des subjektiven Tatbestands ein Tötungsvorsatz erforderlich, wobei ein bedingter Vorsatz ausreicht. In rechtswissenschaftlichen Strafrechtsklausuren begegnet einem häufig die Problematik der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, so dass es essentiell ist, sich damit auseinanderzusetzen. In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2021 (4 StR 312/20) musste sich der Bundesgerichtshof damit befassen, wann bei einem gefährlichen Fahrmanöver eines Autofahrers ein bedingter Tötungsvorsatz angenommen werden kann. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Fall fuhr...
Im Falle einer vorangegangenen Tatprovokation, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein minder schwerer Fall des Totschlags gem. § 213 StGB angenommen werden. Hierbei sind Misshandlung und schwere Beleidigung relevante Provokationen i. S. v. § 213 1. Alt. StGB. Liegen diese Voraussetzungen vor, setzt die Strafrahmenmilderung ferner voraus, dass der Täter „ohne eigene Schuld“ zum Zorn gereizt wurde. Das ist anzunehmen, wenn der Täter bei wertender, auf den Tatzeitpunkt abstellender Betrachtung keine genügende Veranlassung zur Provokation gegeben hat. Falls das Verhalten des Geschädigten eine verständliche und verhältnismäßige Reaktion auf vorangegangenes Tun des Täters ist, sind die Voraussetzungen der Privilegierung nicht erfüllt. Mit...
Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Physische Beihilfe kann dadurch erfolgen, dass der Beschuldigte den Täter bei der Haupttat motivierend bestärkt. Unter welchen Voraussetzungen eine Beihilfe durch aktives Tun konkret vorliegt, beschäftigte den Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2018 (1 StR 597/18). Vorliegend hatte der Angeklagte einen Dritten zu dem Wohnanwesen des später Betroffenen gefahren und dann sowohl den...
Für die Verurteilung wegen Totschlags gemäß § 212 StGB muss ein Täter mit Vorsatz handeln. Kurz gesagt bedeutet Vorsatz im strafrechtlichen Sinne das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Der Vorsatz setzt sich somit aus einem kognitiven und einem voluntativen Element zusammen. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Vorsatzformen unterschieden, bei denen diese Elemente jeweils unterschiedlich stark ausgeprägt sind: die Absicht (dolus directus ersten Grades), das sichere Wissen (dolus directus zweiten Grades) und den bedingten Vorsatz (dolus eventualis). Heute wollen wir uns dem bedingten Vorsatz beim Totschlag gem. § 212 StGB widmen. Die Frage, wann ein bedingter Tötungsvorsatz bei einem Täter gegeben...