Der Begriff der Vermögensbetreuungspflicht bei der Untreue
Nachdem wir vor kurzem den Begriff des Missbrauchs bei der Untreue erläutert haben, wollen wir heute passend dazu den Begriff der Vermögensbetreuungspflicht vorstellen. Nach ganz herrschender Ansicht wird eine solche sowohl für den Treuebruch- als auch für den Missbrauchstatbestand vorausgesetzt, um insbesondere der sonst uferlosen Ausdehnung des Missbrauchstatbestands entgegenzuwirken. Zur Erinnerung gibt es hier noch einmal den Wortlaut des § 266 StGB: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen,...