Verschlagwortet: Trunkenheit im Straßenverkehr
Dass das Fahren von E-Rollern im betrunkenen Zustand Konsequenzen mit sich zieht, ist wohl mittlerweile den Meisten bewusst. So wird mindestens ein Bußgeld erhoben und auch Punkte in Flensburg sind die Folge. Zudem kann auch ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum verhängt werden. Ob eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller auch den Entzug der Fahrerlaubnis mit sich bringen kann, ist noch unklar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1 Ss 276/22) setzte in seinem Urteil vom 8. Mai 2023 jedoch ein klares Statement in dieser Sache. Der Angeklagte wurde zuvor vom Amtsgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt, da...
In der Praxis sowie in strafrechtlichen Klausuren wird man häufig mit betrunkenen Fahrzeugführern oder Radfahrern konfrontiert. In solchen Fällen kommt neben der Gefährdung des Straßenverkehrs auch immer die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB in Betracht. Dabei ist es wichtig, den Begriff der Fahruntüchtigkeit zu beherrschen und die jeweiligen Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration zu kennen. Die Fahruntüchtigkeit ist in § 316 StGB geregelt, der wie folgt lautet: (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis...
Nach einer amerikanischen Studie soll Alkohol bei Unfällen im Straßenverkehr die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöhen. Auf der einen Seite ist die Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar, auf der anderen Seite hilft Alkhol anscheinend wie ein Airbag. Man muss sich als Autofahrer nun entscheiden, ob man die Unfallwahrscheinlichkeit durch Alkohol erhöhen, dann aber die Folgen minimieren oder die Unfallwahrscheinlichkeit reduzieren dafür etwaige Folgen aber verschlimmern möchte. Der Beifahrer sollte aber wenigstens vor Fahrtantritt sich immer einen kleinen Schluck genehmigen. Nachzulesen ist der Artikel hier. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Anwalt aus Berlin
Manchmal hat man auch als Autofahrer Pech. Nach einem Bericht der Bürstädter Zeitung wurde ein 65-Jähriger zunächst von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt. Aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ihm die Fahrerlaubnis abgenommen. Einige Tage später wurde der Fahrer erneut von der Polizei gesichtet. Da ihm der Führerschein bereits nach der Trunkenheitsfahrt abgenommen wurde, fuhr der Autofahrer nun ohne Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin