Verschlagwortet: Trunkenheit im Verkehr

Mit Alkohol am Steuer erwischt – Gericht schenkt Schnapspralinen-Ausrede keinen Glauben

Alkohol am Steuer kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Folge kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein, zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Angeklagte, die alkoholisiert am Steuer erwischt worden sind, versuchen daher nicht selten, ihre Trunkenheit mit kuriosen Ausreden zu rechtfertigen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 29. August 2024 (907 Cs 515 Js 19563/24) beschäftigte. Es...

Cannabis und Amphetamine am Steuer – Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Alkohol oder andere berauschende Mittel am Steuer werden oftmals als Ordnungswidrigkeit verfolgt, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich damit auch strafbar machen. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist zum einen die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und zum anderen die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) geregelt. Nach dem § 316 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Mit der Trunkenheit im Verkehr nach § 316...