Wer erinnert sich nicht an das Mobilfunkverhinderungsgesetz aus dem Jahr 2009, mit dem Berlin seinen Justizvollzugsanstalten erlaubt hat, technische Geräte und Systeme zu betreiben, die unerlaubte Mobilfunkkommunikation auf dem Anstaltsgelände verhindern (sog. Mobilfunkblocker). Die Blocker kamen bekanntlich nicht, das Gesetz blieb. In einem kurzen wie lesenswerten Interview mit der Süddeutschen verteidigt der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow nun seinen Plan, in den U-Haft-Anstalten Störsender zu installieren. Die Argumente der Befürworter von Störsendern sind bekannt: Da man über das Telio-System legal telefonieren darf, dürften illegale Handys zumeist für illegale Telefonate und nicht für den Schnack mit der Mama genutzt werden. Insbesondere kann man...