Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer
Es dürfte wohl der schlimmste Albtraum eines jeden Taxifahrers sein: Ein Überfall von bewaffneten Fahrgästen, die es auf die Tageseinnahmen abgesehen haben. Besonders brenzlig wird eine solche Situation, wenn das Taxi noch in Bewegung ist und der Fahrer deshalb nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt reagieren kann. Deshalb hat der Gesetzgeber für den räuberischen Angriff auf Kraftfahrer in § 316a StGB eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen. Einen interessanten Fall dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich mit Urteil vom 28. April 2016 – 4 StR 563/15 entschieden. Die drei Angeklagten hatten eine Taxifahrerin überfallen und ihr, nachdem sie sie...