§ 177 StGB – Sexueller Missbrauch oder Übergriff bei Ausnutzung fehlender Durchsetzungsfähigkeit?
Eine Vorschrift, welche im Zuge der 2016 erfolgten Reform des Sexualstrafrechts besonders durchgreifende Änderungen erfuhr, ist § 177 StGB. Dieser regelt in seiner Neufassung über die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung hinaus auch die Strafbarkeit wegen sexuellen Übergriffs und sexuellen Missbrauchs. Angesichts der Neufassung der Norm ergeben sich Abgrenzungsprobleme insbesondere zwischen den Tatbestandsformen des sexuellen Übergriffs und des sexuellen Missbrauchs. Der Bundesgerichthof befasste sich in seinem Beschluss vom 12. Februar 2020 (2 StR 5/20) im Zuge dessen mit der Abgrenzung beider Tatbestandsformen, wenn der Täter die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit des Opfers infolge des Konsums von Rauschmitteln ausnutzt. Wegen sexuellen Übergriffs gemäß § 177...