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Europäische Menschenrechtskonvention: Das Recht auf ein faires Verfahren

Im Beschluss des Bundesgerichtshofes (1 StR 366/23) vom 5. März 2024 spielte die Europäische Menschenrechtskonvention eine wichtige Rolle. Doch worum handelt es sich dabei überhaupt? Die Europäische Menschenrechtskonvention, die üblicherweise als EMRK abgekürzt wird, bildet das Fundament des Menschenrechtsschutzes in Europa. Sie wurde am 4. November 1950 von 13 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Sie sichert grundlegende bürgerliche und politische Rechte. Im Beschluss des Bundesgerichtshofes ging es um Art. 6 EMRK, der ein Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK lautet wie folgt:  „Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf...

Unwirksame Zustellung eines Strafbefehls bei fehlender Übersetzung

Der Strafbefehl soll der Justiz dazu dienen, leichte Kriminalität durch ein vereinfachtes Verfahren besser und schneller verurteilen zu können. Er ergeht schriftlich und ohne mündliche Verhandlung. Auf diese Weise sollen Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Da aber auch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten Fehler unterlaufen, sollte ein Strafbefehl keineswegs schicksalhaft hingenommen werden. Vielmehr rate ich meinen Mandanten immer wieder, auf einen Strafbefehl sofort zu reagieren und so schnell wie möglich Einspruch einzulegen. Gemäß § 410 Abs. 1 StPO gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Strafbefehls. Diese Frist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn der...