Verschlagwortet: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Beihilfe zur Fahrerflucht ist auch dann noch möglich, wenn die unmittelbare Örtlichkeit des Unfalls bereits verlassen wurde

Eine interessante Entscheidung zur Unfallflucht hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kürzlich veröffentlicht. Das Urteil vom 10. Juli 2017 (2 Rv 10 Ss 581/16) ist nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch rechtlich interessant. Denn neben dem Umstand, dass es sich bei den beiden Angeklagten um Polizeibeamten handelt, musste sich das OLG mit dem Thema der Beihilfe zur Unfallflucht und dem Zeitpunkt der Beendigung der Unfallflucht befassen. Aber was war genau passiert? Die beiden angeklagten Polizeibeamten hatten mit einem Kollegen ein Fest besucht. Auf dem Weg nach Hause verursachte der Kollege der beiden Angeklagten in seinem alkoholisierten Zustand dann einen tragischen...

Keine Unfallflucht bei Verzicht auf das Herbeirufen der Polizei

Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon kracht`s – ein Unfall im Straßenverkehr, der eigentlich keine strafrechtliche Relevanz hätte, wenn nicht die Unfallflucht im Strafgesetzbuch geregelt wäre. Es stellt sich also die Frage, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat, um kein Ermittlungsverfahren zu riskieren. Muss man seine Personalien angeben und die Polizei rufen? Und zu welchem Zeitpunkt kann man sich dann eigentlich (straflos) vom Unfallort entfernen? Das sind Fragen, die anscheinend auch unter den Gerichten nicht immer eindeutig sind. Eine Entscheidung, die auf diese Fragen hilfreiche Antworten gibt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit seinem Beschluss vom...

Straßenverkehrsdelikte: Kein öffentlicher Straßenverkehr bei einem Betriebsgelände, das allein dem Warenverkehr dient

Die Straßenverkehrsdelikte, wie etwa der gefährliche Eingriff (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und die Unfallflucht (§ 142 StGB), haben eines gemeinsam: sie setzen ein Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Was zum Straßenverkehr gehört, ist ja allseits bekannt – wie man zumindest als Laie meinen würde. Aber in der Rechtsprechung gibt es immer wieder Entscheidungen, in denen der Begriff des Straßenverkehrs im Mittelpunkt steht, was ein aktueller Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 25. Oktober 2016 – 2 Qs 71/16 – zeigt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142...

Fahrerflucht – Muss man auch im Falle einer Verletzung auf die Polizei warten?

Nein, nicht in jedem Fall. So entschied es der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27. August 2014 – 4 StR 259/14 –. Es komme jedoch darauf an, ob der Fahrer den Unfallort gerade auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Eine Rolle spiele zudem die Schwere der Verletzung. So dürfe sich der Fahrer unter Umständen umgehend im Krankenhaus versorgen lassen, ohne sich gleich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen. Bis auf wenige Ausnahmen gilt jedoch weiterhin grundsätzlich, dass jeder, dessen Verhalten zu einem Unfall beigetragen haben kann, die Pflicht hat, nach einem Verkehrsunfall mit Fremdschaden an der Unfallstelle zu warten, bis er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten...

Die Berliner Unfallstatistik von Diplomaten ..

.. ist immer wieder für einen Aufreger gut. Der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zufolge waren im Jahr 2013 in Berlin 69 Botschafterautos in Unfälle verwickelt. Bei 20 davon wurden fünf Menschen schwer und 15 leicht verletzt. In 47 Fällen gab es den Verdacht der Fahrerflucht. Dazu kommen 21.314 Ordnungswidrigkeiten. Und das verteilt auf die 2.844 zugelassenen Fahrzeuge des diplomatischen Corps in Berlin. Interessante Quote. Konsequenzen wie Strafverfolgung oder Bußgelder? Keine. Das firmiert unter diplomatischer Immunität .. www.strafverteidiger-fahrerflucht.de

Fahrerflucht – Muss man immer am Unfallort warten oder reicht es, die Polizei zu verständigen?

Ein öffentlichkeitswirksames strafrechtlich relevantes Ereignis jagt momentan das nächste. Nachdem die kinderpornographischen Vorwürfe im Fall Edathy gerade ein politisches Beben nach sich zu ziehen scheinen, trudelte heute Morgen die Meldung ein, dass unsere Alpin-Hoffnung Felix Neureuther auf dem Weg zu olympischen Großtaten auf der A95 bei Starnberg ins Schleudern gekommen und dabei eine Leitplanke beschädigt haben soll. Ihm geht es soweit Gott sei Dank gut, dass er den Unfallort jedoch verlassen hat und ohne entsprechende Wartezeit weitergefahren ist, hat jetzt die Staatsanwaltschaft München II auf den Plan gerufen. Sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Unfallflucht eingeleitet. Es bestehe der...