Verschlagwortet: Unfallflucht
Das umgangssprachlich oft auch als Fahrer- oder Unfallflucht bezeichnete unerlaubte Sich Entfernen vom Unfallort stellt eines der am häufigsten verwirklichten Verkehrsdelikte dar und wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt. Die Unfallflucht wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert. Was genau unter der Tathandlung „Sich-Entfernen“ zu verstehen ist, soll heute im Rahmen unserer Definitionsreihe erklärt werden.
Wann die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren notwendig ist, regelt § 140 StPO. Neben den Fällen einer Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht, dem Vorwurf eines Verbrechens oder dem Vollzug der Untersuchungshaft, ist eine Verteidigung beispielsweise auch dann notwendig, wenn dies aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Wann dies zutrifft, wird von den Gerichten im Einzelfall bewertet. Mit seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 – 70 Qs 6/17 hat das Landgericht Hannover entscheiden, dass die Verteidigung notwendig ist, wenn die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes wegen fehlender Belehrung als Beschuldigter im Raum steht. Die Angeklagte war wegen...
Eine interessante Entscheidung zur Unfallflucht hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kürzlich veröffentlicht. Das Urteil vom 10. Juli 2017 (2 Rv 10 Ss 581/16) ist nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch rechtlich interessant. Denn neben dem Umstand, dass es sich bei den beiden Angeklagten um Polizeibeamten handelt, musste sich das OLG mit dem Thema der Beihilfe zur Unfallflucht und dem Zeitpunkt der Beendigung der Unfallflucht befassen. Aber was war genau passiert? Die beiden angeklagten Polizeibeamten hatten mit einem Kollegen ein Fest besucht. Auf dem Weg nach Hause verursachte der Kollege der beiden Angeklagten in seinem alkoholisierten Zustand dann einen tragischen...
Eine Sekunde der Unachtsamkeit und schon kracht`s – ein Unfall im Straßenverkehr, der eigentlich keine strafrechtliche Relevanz hätte, wenn nicht die Unfallflucht im Strafgesetzbuch geregelt wäre. Es stellt sich also die Frage, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat, um kein Ermittlungsverfahren zu riskieren. Muss man seine Personalien angeben und die Polizei rufen? Und zu welchem Zeitpunkt kann man sich dann eigentlich (straflos) vom Unfallort entfernen? Das sind Fragen, die anscheinend auch unter den Gerichten nicht immer eindeutig sind. Eine Entscheidung, die auf diese Fragen hilfreiche Antworten gibt, hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit seinem Beschluss vom...
Die Straßenverkehrsdelikte, wie etwa der gefährliche Eingriff (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und die Unfallflucht (§ 142 StGB), haben eines gemeinsam: sie setzen ein Geschehen im öffentlichen Straßenverkehr voraus. Was zum Straßenverkehr gehört, ist ja allseits bekannt – wie man zumindest als Laie meinen würde. Aber in der Rechtsprechung gibt es immer wieder Entscheidungen, in denen der Begriff des Straßenverkehrs im Mittelpunkt steht, was ein aktueller Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg vom 25. Oktober 2016 – 2 Qs 71/16 – zeigt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142...
Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Fahrerflucht oder Unfallflucht als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Doch es kann noch schlimmer kommen. Gegenwärtig wird vor dem Landgericht Berlin ein Verfahren gegen die Moderatorin Langer geführt. Ihr wird vorgeworfen, nach einem Unfall mit Personenschaden davongefahren zu sein. Für eine Fahrerflucht ist regelmäßig nicht das Landgericht, sondern das Amtsgericht zuständig. Warum ist das Landgericht mit dem Verfahren betraut? Neben der Fahrerflucht wird Frau Langer auch ein versuchter Mord vorgeworfen. Wie strafrechtlich aus einer Fahrerflucht ein Mord werden kann, hatten wir bereits in unserem Tatortbeitrag geklärt. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht...
Zunächst vorab, man sollte keine Fahrerflucht begehen! Doch gibt es Situationen, wo alles so schnell geht und man eigentlich erst kurze Zeit später feststellt, dass man eine Straftat, und zwar eine Unfallflucht gem. § 142 StGB, begangen hat. Auch bei diesem weit verbreiteten Delikt gelten im Rahmen der Strafverteidigung die allgemeinen Regeln. Und hierzu zählt, dass man gegenüber der Polizei keine Angaben machen sollte! Wenn gegenüber der Polizei nicht eingeräumt wird, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hat, wendet sich die Polizei regelmäßig an die zuständige Haftpflichtversicherung. Diese hat kein Auskunftsverweigerungsrecht. Deshalb wird sie alle unfallrelevanten Angaben an die Polizei...