Die Unschuldsvermutung gilt auch bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung
Wer zu einer Freiheitsstrafe unter zwei Jahren verurteilt wird, für den ist die Entscheidung, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, von größter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass das Gericht hier alle Aspekte, die für und gegen eine Strafaussetzung zur Bewährung sprechen, sorgfältig abwägt. Dabei spielen Umstände, wie ein festes familiäres oder soziales Umfeld, die berufliche Situation und etwaige Vorstrafen des Betroffenen eine Rolle. Andere anhängige Strafverfahren hingegen dürfen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Mai 2017 – 2 StR 117/17 nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden. Das Landgericht Darmstadt hatte den Angeklagten wegen...