Verschlagwortet: Urkundenfälschung

Pdf-Dokumente von Arbeits- und Prüfungszeugnissen im E-Mail Anhang als Reproduktion i. S. v. § 269 StGB?

Dokumente, welche nicht als Originalurkunden mit der dadurch verkörperten Garantiefunktion erscheinen, sondern erkennbar nur als nicht mit den für eine entsprechende Urkunde typischen Authentizitätsmerkmalen versehene Kopien einer vermeintlichen Urkunde, werden von § 269 StGB nicht umfasst, mit der Ausnahme, dass das Dokument nicht den Eindruck erweckt, das Original zu sein.  Zum Sachverhalt Nach den Feststellungen des Landgerichts soll der Angeklagte mit einem Computerprogramm Totalfälschungen von fünf Arbeitszeugnissen sowie von einem Prüfungszeugnis der IHK angefertigt haben, um diese für Bewerbungen zu verwenden. Er soll dem Zeugen W, dem Geschäftsführer der R-GmbH, die o. g. Dokumente als Teil einer Bewerbung im E-Mail...

Die Urkundenqualität von Kunstwerken

Was unter den Begriff der Urkunde im Sinne der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB fällt, kann weit über das geläufig angenommene unterschriebene Schriftstück hinausgehen. So kann unter anderem ein an einem Kfz befestigtes Kennzeichen oder ein mit einem Preisticket versehener Gegenstand Urkundenqualität haben. Urkunden im Sinne des § 267 StGB sind verkörperte menschliche Gedankenerklärungen, die geeignet und bestimmt sind, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und die ihren Aussteller erkennen lassen. Anhand dieses Maßstabes hatte sich der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Mai 2020 (2 StR 398/19) mit einem Kunstwerk und der Frage zu befassen, wann ein solches eine Urkunde...

Gebrauchen einer unechten Urkunde durch Überreichen einer Kopie

Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (5 StR 433/19) mit einem typischen Problemfeld der Urkundendelikte: der Urkunde und der Fotokopie. Ein Täter stellt eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 Absatz 1 StGB nur dann her oder verfälscht eine echte Urkunde, wenn die von ihm hergestellte Fälschung als solche Urkundenqualität hat. Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen. Die durch einen besonderen technischen Vorgang hergestellte Fotokopie vermittelt dagegen...

Gefälschte Staatsexamenszeugnisse – Das Karriereende eines Möchtegernanwalts

Welcher Student kennt es nicht: Der Traum eines guten juristischen Staatsexamenszeugnisses und eine Karriere in einer angesehenen Großkanzlei inklusive hohem Einstiegsgehalt. Diesen Traum hatte sich ein inzwischen 35-jähriger Angeklagter in München erfüllt. Allerdings nicht durch Fleiß und exzellente Examensergebnisse, sondern durch das Fälschen von Staatsexamenszeugnissen. So fälschte er im Rahmen eines Praktikums in einem Münchner Notariat Beglaubigungen juristischer Staatsexamenszeugnisse und bescheinigte sich für das Erste Examen 12,48 Punkte und für das Zweite Examen 11,64 Punkte, wie sie in Bayern nur von einem kleinen einstelligen Prozentanteil der Kandidaten erreicht werden. Tatsächlich hatte der Angeklagte das Jurastudium jedoch nach sechs Semestern ohne...

Missbrauch von Ausweispapieren durch Vorlage von Kopien oder Übersendung von Bildern eines Ausweises

In einem Anfragebeschluss vom 8. Mai 2019 stieß der 5. Strafsenat die Aufgabe einer seit 1964 bestehenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichthofs (BGH Urt. v. 4. September 1964 – 4 StR 324/64) an, nach welcher ein Täter einen Ausweis dann nicht im Sinne eines Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 StGB missbräuchlich gebraucht, wenn er diesen einem Dritten durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung eines Bildes zugänglich macht. Der Änderungsvorschlag des 5. Strafsenats lautete: „Auch durch Vorlage einer Kopie oder elektronische Übersendung des Bildes eines echten Ausweises kann ein Ausweispapier im Sinne von § 281 Abs. 1 Satz 1...

Nicht jedes Kennzeichen an einem Fahrzeug stellt eine zusammengesetzte Urkunde dar

Wer ein falsches Kennzeichen an einem Fahrzeug anbringt, erstellt eine unechte Urkunde und macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar. Diese Annahme dürfte in vielen Fällen zutreffend sein. Aber eben nicht in allen Fällen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich wieder klarstellte. Es bedarf vielmehr einer genauen Prüfung, um welche Art von Kennzeichen es sich handelt und wie das Kennzeichen an dem betroffenen Fahrzeug angebracht ist.