Die Urkunde im Rahmen der Urkundenfälschung
Eine weitere und vor allem sehr praxisrelevante Definition, die jeder Anwalt und Student im Schlaf beherrschen sollte, ist die der Urkunde. Strafrechtlich relevant wird die Urkunde, wenn man sie fälscht. Aufgrund der Komplexität des Begriffs der Urkunde soll hier heute nur ein kurzer Überblick zur Auffrischung des Gedächtnisses gegeben werden. In § 267 Abs. 1 StGB wird die Urkundenfälschung wie folgt beschrieben: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Was ist nun aber eine Urkunde? Eine...