Urteilsabsetzung kann wichtiger sein als die Durchführung einer Hauptverhandlung
Bekanntlich beschweren sich Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht gerade darüber, dass sie zu wenig zu tun hätten. Jedes Jahr müssen eine enorme Vielzahl von größeren und kleineren Fällen bearbeitet werden, viele davon gleichzeitig. Dass es dabei hin und wieder zu Verzögerungen im geplanten Arbeitsablauf kommen kann, haben wir bereits an dieser Stelle gezeigt. Trotz aller Schwierigkeiten ist es unerlässlich, bei der Bearbeitung der einzelnen Sachen die jeweils vorgegebenen Fristen einzuhalten. Eine wichtige Frist für das Gericht ist die sogenannte Urteilsabsetzungsfrist gemäß § 275 Abs. 1 StPO. Demnach muss das Urteil mit den Gründen unverzüglich, spätestens aber fünf Wochen nach seiner Verkündung zu...