Private Ermittler im Dienste der Polizei
In seiner Entscheidung vom 31. März 2011 – 3 Str 400/10 – musste sich der BGH wieder einmal mit der examens- und klausurrelevanten Fragestellung, welche prozessualen Regelungen bei Befragungen eines Beschuldigten durch Privatpersonen anwendbar sind, auseinandersetzen. Der Entscheidung lag zu Grunde, dass die Ehefrau eines bereits rechtskräftig wegen Betäubungsmittelgeschäften Verurteilten Kontakt mit der Polizei aufnahm und von sich aus anbot, mit einem vermeintlichen Partner ihres Ehemanns ein überwachtes Gespräch zu führen, um diesen dazu zu bewegen, über seine Beteiligung an den Betäubungsmittelgeschäften zu sprechen. Die Ehefrau erhoffte sich Vergünstigungen für ihren Ehemann. Gegen den Geschäftspartner wurde bis dahin noch kein...