Bundesgerichtshof stellt Strafverfahren wegen unwirksamer Anklage ein
Die Anklage und ihre Funktionen spielen in revisionsrechtlichen Urteilen nur selten eine Rolle. Kurz zur Erinnerung: Die Anklageschrift, deren Voraussetzungen in § 200 StPO geregelt sind, hat sowohl eine Informations- als auch eine Umgrenzungsfunktion. Der Beschuldigte soll mit der Anklageschrift über den gegen ihn erhobenen Vorwurf informiert werden. Zugleich legt die Anklageschrift den Sachverhalt fest. Sie muss die Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung demnach so genau bezeichnen, dass erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist. Fehlt es an dieser Konkretisierung, so ist die Anklage unwirksam. Es liegt dann ein Verfahrenshindernis vor