Eidesstattliche Versicherung des Verteidigers
und andere Hürden im Wiedereinsetzungsverfahren. In einem eigenen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat das Landesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 78/08; 108/08 sehr anschaulich zu den Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsverfahrens Stellung genommen. Dem Verfahren lag ein Strafbefehlsverfahren zu Grunde, in welchem aufgrund eines Verschuldens einer Kölner Kanzlei die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs übersehen worden ist. Das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin hatten meinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand abgelehnt. Deshalb habe ich Verfassungsbeschwerde zum Berliner Verfassungsgericht erhoben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin stellte fest, dass die Ablehnung rechtswidrig war. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ging in seiner Entscheidung...