Hitlergruß mit dem linken Arm strafbar?

In seinem Beschluss vom 25. Juni 2024 (4 ORs 71/24) musste sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage auseinandersetzen, ob der ausgestreckte linke Arm ein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a StGB darstellt. In dem hiesigen Fall wurde dem Angeklagten aus Bremen vorgeworfen, am Rande eines G7 Treffens 2022 in Münster den linken Arm gegenüber Demonstranten aus dem linken Spektrum gezeigt zu haben. Nach eigener Aussage des Angeklagten, soll dieser absichtlich um zu provozieren den linken Arm benutzt haben, weil er dies nicht für verboten hielt. Sowohl Amts- und Landgericht Münster hatten den Angeklagten wegen des Verwendens...