Keine Strafmilderung bei Vergewaltigung einer Prostituierten
Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im Strafgesetzbuch (StGB) in den § 174 ff. StGB geregelt. So sind zum Beispiel im § 174 StGB der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen und im § 184 StGB die Verbreitung von pornographischen Inhalten geregelt. Ein zentraler Paragraph der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist außerdem der § 177 StGB. Dieser setzt den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung unter Strafe. So heißt es im § 177 Abs. 1 StGB: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person...