Der Begriff der Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehrsstrafrecht
Straßenverkehrsdelikte sind bei Examensprüfern sehr beliebt. Wenn einmal nicht die ganze Klausur im Straßenverkehr spielt, finden sich doch zumindest immer öfter eigene Teile darin, in denen man dem Prüfer seine Kenntnisse präsentieren kann. Ein beliebter Tatbestand ist die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB. Hier spielen insbesondere Promille-Grenzen und die besonders schweren Verkehrsverstöße eine Rolle, die „grob verkehrswidrig“ oder „rücksichtslos“ begangen werden müssen. Was sich hinter dem Begriff der Rücksichtslosigkeit verbirgt, erläutern wird heute. Zur Erinnerung erst einmal der Wortlaut des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht...