Verteidiger wegen übler Nachrede verurteilt
Beim Kollegen Rechtsanwalt Burhoff bin ich auf folgenden Fall gestoßen: Ein Strafverteidiger hatte ihm Rahmen eines Verfahrens vorgetragen, dass der zuständige Richter bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses keine eigenständige Prüfung vorgenommen und somit verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen nicht erfüllt habe. Nach meiner Auffassung ein sachlicher Vortrag. Anders sah dies wohl das Amtsgericht Würzburg, welches den Verteidiger wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 150,00 € verurteilt hat. Man kann nur hoffen, dass das Urteil in der Berufung keinen Bestand haben wird. Rechtsanwalt Dietrich, Anwalt für Strafrecht aus Berlin