Kontoeröffnungsbetrug – Vermögensschaden bei Ausstellung einer EC-Karte
Ein Vermögenschaden im Sinne eines Betruges gemäß § 263 StGB setzt nicht notwendiger weise voraus, dass bereits eine Vermögensverschiebung zulasten des Opfers erfolgte. Nach der Figur der schadensgleichen Vermögensgefährdung kann ein Vermögensschaden dann vorliegen, wenn Vermögenswerte konkret gefährdet sind, so dass nach wirtschaftlicher Betrachtungswiese bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eingetreten ist. Infolge der Entwicklung des Begriffs der schadensgleichen Vermögensgefährdung entwickelte sich eine mannigfaltige Einzelfallrechtsprechung, wann in bestimmten Situationen und unter welchen Umständen ein Vermögensschaden in Form eines Gefährdungsschadens vorliegt. Dies führte sogar soweit, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Bestimmtheit dieser Rechtsfigur auseinander zu setzten hatte (vgl. 2 BVR...