Der Begriff der Vernehmung im Sinne des § 163a StPO
Die furchterregende StPO-Zusatzfrage im ersten Staatsexamen ist etwas, worauf sich Studenten in der Regel eher oberflächlich vorbereiten. Zu wenig Punkte bringt ihre Beantwortung und außerdem werden die Probleme von Jahr zu Jahr vielschichtiger. Ein Thema, das immer wieder im Fokus steht, ist die Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung und die Verwertung von Beweisen im Strafverfahren. In diesem Rahmen spielt auch die Frage, ab welchem Zeitpunkt eigentlich eine Vernehmung vorliegt und der Beschuldigte über seine Rechte belehrt werden muss, eine große Rolle. Was das Gesetz unter dem Begriff der Vernehmung versteht, wollen wir daher in der heutigen Wiederholung klären. § 163a Abs. 4...