Verschlagwortet: Versicherung

(Keine) Betrugstäuschung bei Erstattungsanträgen für die private Krankenversicherung

Die Voraussetzung für den Aufwendungsersatz durch eine private Krankenversicherung ist nach den Musterbedingungen nicht die Zahlung einer Rechnung, sondern bereits das Eingehen einer Verbindlichkeit. Mithin ist die Einreichung eines Erstattungsantrags keine Täuschungshandlung. Zum Sachverhalt und der Entscheidung des Landgerichts Köln Der angeklagte Arzt ist privat krankenversichert gewesen und wurde bei einem Unfall am Oberschenkel verletzt. Der Angeklagte beantragte dann unter Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seines Hausarztes Zahlungen von seiner Versicherung. Tatsächlich arbeitete der Arzt aber täglich in seiner Praxis und bezog dennoch Krankentagegeld von seinem Versicherer. Zudem beantragte der Angeklagte die Erstattung für physiotherapeutische Leistungen, welche diesem vom Physiotherapeuten in Rechnung...

Wann wird ein Versicherungsbetrug zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

Wer vorhat, vorsätzlich einen vollendeten Auffahrunfall zu verursachen, um sich durch die Versicherungsleistungen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Vorteil zu verschaffen, sollte aufmerksam mitlesen. Denn der klassische Fall des Versicherungsbetrugs durch das absichtliche Herbeiführen eines Auffahrunfalls kann unter Umständen auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Doch nicht gleich jeder absichtliche Auffahrunfall reicht für die Annahme einer konkreten Gefahr von Leib oder Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert aus. Die Frage danach, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom vom 25. April 2012 – 4 StR 667/11 behandelt. Dort hatte nämlich der Beschuldigte sein...

Freie Fahrt beim Schwarzfahren?

Wahrscheinlich sind die meisten regelmäßigen Nutzer von Bus und Bahn schon einmal schwarzgefahren. Wenn man erwischt wird, droht zunächst die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes. Wem dieses Risiko zu hoch ist, kann nach einem Bericht der Berliner Zeitung wenigstens in Stockholm eine Versicherung abschließen, die zahlt, wenn man beim Schwarzfahren erwischt worden ist. Vorsicht ist aber in Deutschland geboten, da das Schwarzfahren auch eine Leistungserschleichung und damit eine Straftat darstellt. Wahrscheinlich würde ein deutscher Strafrichter beim Vorliegen einer derartigen Versicherung auf ein vorsätzliches Schwarzfahren schließen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de