Verschlagwortet: Verständigung
Zu einer Verständigung (sog. „Deal“) zwischen den Verfahrensbeteiligten gemäß § 257c StPO kommt es in einem Strafprozess immer wieder. Bei einem solchen Deal einigt sich das Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung mit den Verfahrensbeteiligten darauf, wie das Urteil in seinen Grundzügen ausfallen soll. Die Verständigung ist dabei auf das Strafmaß begrenzt und erfordert in jedem Fall ein Geständnis des Beteiligten. Wichtig ist auch, dass sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft dem Deal zustimmen. Dabei stellen nicht nur die geringere Strafe, sondern auch die Gewissheit über den Ausgang des Verfahrens sowie eine insgesamt kürzere und weniger nervenaufreibende Verfahrensdauer für den...
Erst kürzlich musste der BGH mit Beschluss vom 8. November 2018 – 4 StR 268/18 ein Urteil des Landgerichts Essen aufheben, weil das Gericht den Angeklagten erst nach der Vereinbarung des Deals über dessen eingeschränkte Bindungswirkung informiert hatte. Das Gericht hätte den Angeklagten allerdings bereits bei der Unterbreitung eines Verständigungsvorschlags über die eingeschränkte Bindungswirkung informieren müssen.
Es scheint, als wäre der Deal im Verhandlungssaal des Strafgerichts noch nicht richtig angekommen. Zwar gibt es die sogenannten Verständigungen zwischen dem Gericht und dem Angeklagten schon lange, sie werden aber noch lange nicht so ausgeführt, wie es eigentlich sein sollte. Denn immer wieder hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen Revisionen mit dem Ablauf von Verfahrensabsprachen und ihrer Richtigkeit zu befassen. Nicht selten geht es dabei um die Belehrungs- und Mitteilungspflichten des Gerichts im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen. Nun findet sich in der Entscheidungsdatenbank des BGH wieder ein Beschluss, in dem der BGH ein Urteil der Vorinstanz aufheben musste, weil...
(Eine Darstellung der Entscheidung des BGH vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14) Manchmal sollte man sich nicht zu vorschnell für oder gegen etwas entscheiden. Vor allem wenn es um die Frage geht, ob man gegen ein ergangenes Urteil Rechtsmittel einlegt oder nicht. Grundsätzlich kommen dabei entweder die Berufung oder die Revision in Betracht, um das Urteil anzufechten. Erklärt man sich erst einmal dazu bereit, auf Rechtsmittel zu verzichten, so ist diese Entscheidung nahezu nicht mehr zu beseitigen. Hätte der Angeklagte, um dessen Fall es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24.2.2014 – 1 StR 40/14 ging, dies vorher gewusst,...