Die Rechtskraft des Urteils und der damit eintretende Strafklageverbrauch
(Beschluss des BGH 3 StR 109/12 vom 3.5.2012) Es ist wohl eine oft geübte Praxis, dass für Verkehrsdelikte auch dann ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, wenn sie im Zusammenhang mit Delikten der allgemeinen Kriminalität begangen worden sind. Auch in dem Verfahren 3 StR 109/12, über das der BGH auf die Revision des Angeklagten zu entscheiden hatte, wurden unzulässigerweise zwei Verfahren gegen den Angeklagten geführt. Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf hatte der dort Angeklagte ca. 317g Marihuana erworben, die er hälftig zum Weiterverkauf bestimmt und in einem Wald versteckt gehalten hatte. In der Tatnacht...