Verstöße gegen das Waffengesetz beim Einsatz einer Schusswaffe aus Notwehr
Das Notwehrrecht erlaubt eine umfangreiche Verteidigung. Selbst der Einsatz einer Schusswaffe kann unter strengen Voraussetzungen durch Notwehr gerechtfertigt sein. Wenn der Einsatz einer Schusswaffe gerechtfertigt war, führt das allerdings nicht immer zur vollständigen Straflosigkeit. Denn der Einsatz einer Schusswaffe kann einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellen. Wann trotz Notwehr eine Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Waffengesetz in Betracht kommt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. 3 StR 400/18). Der Angeklagte hatte sich mit dem Nebenkläger in seinen Geschäftsräumen verabredet, um bestehende Streitigkeiten zu klären. Da er damit rechnete, dass der Nebenkläger bewaffnet erscheinen würde, nahm der Angeklagte etwa eine Stunde...