Verschlagwortet: Versuch

Die entscheidende Sekunde: BGH-Urteil zur Vollendung des Raubüberfalls

Raub ist eine Straftat, die durch Gewalt oder Drohung gegen eine Person begangen wird, um diese zur Herausgabe von fremdem Eigentum zu zwingen. Im deutschen Strafrecht gilt Raub als ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird. Geregelt ist er im § 249 StGB, an den sich im § 250 StGB der schwere Raub anschließt. Der Raub besteht zum einen aus den Merkmalen des Diebstahls, enthält zudem aber auch ein qualifiziertes Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit einer gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Eine der Voraussetzungen des Raubes ist die Wegnahme,...

Töten oder Habseligkeiten beschützen?

Von dem Versuch einer Straftat wieder zurücktreten? Das ist nach dem persönlichen Strafaufhebungsgrund des Rücktritts gem. § 24 StGB möglich. Nach § 24 Abs. 1 S. 1 StGB wird „wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Dabei ist ein wichtiges Stichwort die Freiwilligkeit, mit der sich auch der Bundesgerichtshof (1 StR 330/22) in seinem Beschluss vom 16. November 2022 beschäftigen musste. In dem, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt wurde der obdachlose Angeklagte, nachdem er ein hochwertiges Fahrrad geklaut hatte, vom Eigentümer gestellt. Der Angeklagter war dabei durch Alkohol- und Drogenkonsum...

Der Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchdiebstahl

Der Versuch einer Straftat taucht in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis freilich immer wieder auf. Dabei ergründet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme. Was genau ist überhaupt unter dem Versuch einer Straftat zu verstehen? Gemäß § 22 Strafgesetzbuch (StGB) versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demzufolge muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, so dass die...

Anspucken als tätlicher Angriff auf Polizisten

Der Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB ist erst 2017 im Zuge einer Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten eingeführt worden und mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Gemäß § 114 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift. Dabei versteht man unter einem tätlichen Eingriff eine unmittelbar auf den Körper zielende feindselige Einwirkung. Dass diese Einwirkung zu einer Körperverletzung führt, ist indes nicht erforderlich....

„Cash Trapping“ – Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Demnach muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in den Taterfolg mündet, das Rechtsgut mithin bereits konkret gefährdet erscheint. Für den Versuchsbeginn beim Diebstahl reicht regelmäßig ein Angriff auf...

Versuchsbeginn beim Diebstahl

Der Versuch begegnet einem in strafrechtlichen Klausuren sowie in der Praxis gewiss immer wieder. Insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur Vorbereitungshandlung ergründet dabei immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Gemäß § 22 StGB versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Die Problematik des Bestimmens dieses Zeitpunkts, wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, wurde vom Bundesgerichtshof in diversen Urteilen veranschaulicht. Dementsprechend muss der Täter aus eigener subjektiver Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten haben, sodass die eigene Handlung ohne weitere wesentliche...

Versuchter Einbruch bei schalldämpfender Verhüllung vor Aufbruch eines Zigarettenautomaten?

Der Versuch begegnet einem im Strafrecht immer wieder. Sowohl in strafrechtlichen Klausuren als auch in der Praxis. Dabei bereitet insbesondere die Abgrenzung der Versuchsstrafbarkeit zur straflosen Vorbereitungshandlung immer wieder Probleme, da nicht jede Vorbereitungshandlung einer Straftat unter die Versuchsstrafbarkeit fällt. Ein Ansatzpunkt zur Abgrenzung stellt der § 22 StGB dar, der den Begriff des Versuches bestimmt. Hiernach versucht eine Straftat, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Wann genau man zu einer Tat unmittelbar ansetzt, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Urteilen konkretisiert. Demzufolge muss man aus eigener Sicht die Schwelle zum „Jetzt geht’s los“...